Luxury
AGB & Widerrufsbestimmungen

Wir heißen Sie herzlich Willkommen auf der Internetpräsents der Firma Luxury Spirits, Inhaber Stefan Pressl, Stangenhaustraße 128, 89542 Herbrechtingen, nachfolgend Luxury Spirits genannt
 
Mit der Registrierung auf unserer Internetpräsens akzeptieren Sie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Luxury Spirits. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden hierdurch Bestandteil des von Ihnen mit Luxury Spirits abgeschlossenen Vertrags.
 

1. Geltungsbereich

1.01 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen. Den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden. Ist Schriftform vereinbart, bedarf die Änderung der Schriftform ebenfalls der Schriftform.

1.02 Verbraucher im Sinne unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die Rechtsgeschäfte zu Zwecken abschließen, welche weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

1.03 Unternehmer im Sinne unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind juristische und natürliche Personen, die bei Abschluß eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer beruflichen oder selbständigen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).

2. Angebot und Abschluß
 
2.01 Angebote -auch Angebote im Internet- sind stets freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.
Aufträge/Bestellungen werden für uns erst bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Der Inhalt unserer Auftragsbestätigung ist verbindlich, wenn der Käufer nicht unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Zugang schriftlich widerspricht. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Als Auftragsbestätigung gilt im Falle umgehender Vertragsausführung auch der Lieferschein bzw. die Warenrechnung.
 

2.02 Soweit unsere Verkaufsangestellten oder Handelsvertreter mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen geben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung.

2.03 Mündliche Erklärungen von Personen, die zu unserer Vertretung unbeschränkt oder nach außen hin unbeschränkbar bevollmächtigt sind, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

2.04 Offensichtliche Irrtümer, Schreib,- Druck- und Rechenfehler sind für uns nicht ver-bindlich. Proben und Muster gelten, soweit nicht anders vereinbart, als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung und Farben.

2.05 Ist der Käufer Kaufmann gilt ferner folgendes:
Zusätzliche Vertragsbedingungen ergeben sich aus ergänzenden Lieferbedingungen, Preislisten, insbesondere aus betreffenden Maßen und deren Berechnung, Preismitteilungen, Kisten- oder Packungsinhalt, Verpackung, Frachtkosten, Pfandgeld u.a.m. und soweit darin nichts enthalten ist und auch keine Sondervereinbarungen getroffen sind, geltend die handelsüblichen Gepflogenheiten.

2.06 Ist der Käufer Unternehmer gilt ferner folgendes:

Gegenüber Unternehmern haften wir nur für solche öffentlichen Aussagen, insbesondere in der Werbung, die durch uns veranlaßt wurden oder auf die wir bei Vertragsschluss ausdrücklich Bezug genommen haben, in Fällen der von uns veranlassten öffentlichen Aussagen besteht die Einstandspflicht nur dann, wenn diese die Kaufentscheidung des gewerblichen Kunden auch tatsächlich beeinflusst hat.

3. Lieferfristen und Verzug:

3.01 Sofern nicht eine schriftliche ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage un-sererseits oder eine mündliche Zusage der Geschäftsleitung bzw. von uns als unbe-schränkbar bevollmächtigter Personen vorliegt, gilt eine Lieferfrist nur als annähernd vereinbart.
Sie beginnt mit dem Tage der Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages, der Beibringung etwa erforderlicher Unterlagen und der ggf.
vereinbarten Anzahlung. Sie verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Vertragspflichten innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen in Verzug ist.

3.02 Eine Ausführungs- bzw. Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben (ins-besondere auch Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die vorgesehene Ausführung bzw. Lieferung von erheblichem Einfluss sind.
Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Vorlieferanten, Zulieferanten oder Subunternehmern eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern bzw. leisten wollen. Erklären wir uns nicht unverzüglich, kann der Käufer zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

3.03 Für durch Verschulden unserer Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen (Unmöglichkeit) haben wir in keinem Falle einzustehen. Wir verpflichten uns jedoch, evtl. Ersatzansprüche gegen den Vorlieferanten an den Käufer abzutreten.

3.04 Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen, sind wir berechtigt, die uns obliegende Leistung solange zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder angemessene Sicherheit für die von uns zu erbringende Leistung geleistet wird. Sind wir zur Vorleistung verpflichtet, kann durch uns eine angemessene Sicherheit für die von uns zu erbringende Leistung verlangt werden. Sind wir zur Vorleistung verpflichtet, kann durch uns eine angemessene Frist bestimmt werden, in welcher unser Vertragspartner Zug um Zug nach seiner Wahl die Gegenleistung, bzw.
die Leistung der angemessenen Sicherheit, zu bewirken hat. Nach Ablauf der von uns gesetzten Frist sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Durch uns bewirkte Teillieferungen sind in diesem Fall sofort zur Zahlung fällig.

3.05 Teilleistungen und Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Ab-schlagszahlungen können wir in angemessenem Umfang fordern.

4. Versand, Gefahrübergang, Verpackung:

4.01 Versandweg und -mittel sind unserer Wahl überlassen. Die Verpackung erfolgt nicht positionsweise, sondern ausschließlich nach transport- und produktionstechnischen, sowie umweltpolitischen Gesichtspunkten. Stets bestimmt das größere Maß der Einheit die Verpackungslänge.

4.02 Mehrwegverpackungen werden dem Käufer nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheiten ist uns vom Käufer innerhalb von drei Wochen schriftlich anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt dies, sind wir berechtigt, rückwirkend Leihgebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird. Bei Mehrwegverpackungen sind wir berechtigt ein angemessenes Pfand zu fordern.

Für Unternehmer gelten außerdem die nachfolgenden Regelungen der Punkte 4.03. bis einschließlich 4.07.

4.03 Unsere Lieferungen erfolgen ab Lager oder ab Werk. Mit der Übergabe der Ware an den Transportführer – gleichgültig, ob er vom Käufer, Hersteller oder von uns beauftragt ist – geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Teil- sowie Frankolieferungen. Bei Auslieferungen mit unseren Fahrzeugen geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Ware an dem von ihm angegebenen Ort bereitgestellt wird.

4.04 Wird der Versand infolge des Wunsches oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Mit der Einlagerung wird die Warenrechnung sofort fällig.

4.05 Wird der Transport mit eigenem Fahrzeug oder mit Fremdfahrzeugen durchgeführt, gilt die Übergabe der Ware spätestens als erfolgt, sobald sie dem Empfänger vor der Anlieferungsstelle auf befestigter Fahrbahn und auf dem Wagen zur Verfügung steht. Ist die Zufahrt nach Ansicht des Anlieferers nicht befahrbar, erfolgt die Übergabe dort, wo ein einwandfreies An- und Abfahren des Fahrzeuges gewährleistet ist.

4.06 Das Abladen ist alleinige Angelegenheit des Käufers, der für geeignete Ablade-vorrichtungen zu sorgen und die erforderlichen Arbeitskräfte zu stellen hat. Wartezeiten werden entsprechend im Güterfernverkehr gem. KVO und im Güternahverkehr gem. GNT berechnet.

4.07 Verlangt der Käufer in Abweichung von den vertraglichen Vereinbarungen Hilfestellung beim Abladen (einschließlich Abladevorrichtung), Weitertransportieren oder Einsetzen, so wird dieser Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Mitwirkung bei diesen Arbeiten bedeutet jedoch keine Übernahme einer zusätzlichen Haftung oder Gefahrtragung.

5. Preise und Zahlung:

5.01 Die Preise gelten in EURO zuzüglich, Pfand, Verpackung, Fracht- und sonstigen Versandkosten (insbesondere Transportversicherungen, die auf Wunsch des Käufers geschlossen werden), sowie den jeweils geltenden Mehrwertsteuersätzen.

5.02 Bei unseren Preiskalkulationen setzen wir voraus, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Positionen unverändert bleiben.

5.03 Soll die Lieferung oder Leistung vier Monate nach Vertragsschluss oder später erfolgen, so ist der Verkäufer berechtigt, Erhöhungen von Kosten, Löhnen, usw. auf den vereinbarten Preis umzulegen und den Preis in Höhe der Kostensteigerung zu erhöhen.

5.04 Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen, wenn unsere Leistung ohne unser Verschulden über den vereinbarten Zeitraum hinaus verzögert wird.

5.05 Zahlungen sind spätestens bei Übergabe der Lieferung oder Leistung fällig. Sämtliche Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zzgl. darauf angefallener Schuldzinsen verwandt. Skonti werden nur bei ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung gewährt.

5.06 Ist der Käufer Unternehmer gilt folgendes:
Ein Unternehmer gerät spätestens, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung oder einer sonstigen Zahlungsaufforderung Zahlung leistet, in Verzug. Ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsausstellung unsicher, beginnt die 30-Tagesfrist nach Fälligkeit mit Empfang der Leistung.

5.07 Ist der Käufer Verbraucher gilt folgendes:
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, wird dieser ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kaufpreis mit Zugang der Rechnung sofort fällig ist. Der Käufer gerät spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung leistet.
Unabhängig von dem Zugang der Rechnung beginnt die 30-Tagesfrist mit dem Erhalt der Waren. Die Höhe der Verzugszinsen ergibt sich aus den §§ 288 Abs. 1, 247 BGB.

5.08 Zahlungen im sog. Scheck-Wechsel-Verfahren bedürfen stets der besonderen Vereinbarung. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.

5.09 Unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Käufers schließen lassen. Im letzteren Falle sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Wir sind ferner berechtigt, Rabatte – auch wenn sie auf der Rechnung nicht offen ausgewiesen sind und sonstige Vergünstigungen zu widerrufen.

5.10 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Wir können außerdem die weitere Veräußerung und Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.

5.11 In den Fällen der Absätze 5.09 und 5.10 können wir die Einzugsermächtigung (Abs. 6.05) widerrufen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen verlangen. Der Käufer kann jedoch diese sowie die in Abs. 5.10 genannten Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistung in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden.

5.12 Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung kann nicht geltend gemacht werden. Einseitige Rechnungsabzüge für die Entsorgung von Verpackungsmaterial, insbesondere Transportverpackungen, sind nicht statthaft.

5.13 Etwaige vereinbarte Sicherheitsleistungen können von uns durch Bürgschaft aus dem Nettobetrag abgelöst werden.

6. Eigentumsvorbehalt:

6.01 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit von uns bezieht, behalten wir uns das Eigentum vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen – auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Wird in Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung durch uns begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen.

6.02 Wird die Vorbehaltsware durch den Käufer mit anderen Waren verbunden, so steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren und dem Verarbeitungswert zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so überträgt uns der Käufer bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfange des Rechungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie für uns unentgeltlich. Die hiernach entstehenden Eigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne von Nr. 6.01.

6.03 Der Käufer hat uns über evtl. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen sofort zu unterrichten. Er darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gem. den nachfolgenden Nummern 6.04 bis 6.05 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt

6.04 Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren veräußert, wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu den anderen verkauften Waren abgetreten.

6.05 Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, es sei denn, wir widerrufen die Einzugsermächtigung in den in Abschnitt 5.11 genannten Fällen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten – sofern wir das nicht selbst tun – und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen (z.B. Namen und Adressen seiner Schuldner) zu geben. Zur weiteren Abtretung der Forderung ist der Käufer in keinem Falle berechtigt (z.B. an Banken).

6.06 Eine Abtretung im Wege des echten Factoring ist dem Käufer nur unter der Voraussetzung gestattet, das uns dies unter Bekanntgabe der Factoring-Bank und der dort unterhaltenen Konten des Käufers angezeigt wird und der Factoring-Erlös den Wert unserer gesicherten Forderung übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring-Erlöses wird unsere Forderung sofort fällig.

6.07 Wir verpflichten uns auf Verlangen des Käufers, die uns zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 20 Prozent übersteigt.

6.08 Verstößt der Käufer gegen die sich aus 6.01 bis 6.06 ergebenden Verpflichtungen, hat er für jeden Fall der Zuwiderhandlung – unbeschadet unserer Rechte auf Schadensersatz – eine Konventionalstrafe i.H.v. 10% des Rechnungswertes des Kaufgegenstandes zu bezahlen.

7. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung:Für Mängel im Sinne des § 434 haften wir wie folgt:

7.01 Der Käufer ist verpflichtet, uns die Möglichkeit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle festzustellen bzw. auf unser Verlangen den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen; anderenfalls entfällt die Gewährleistung. Bei Transport- oder Bruchschäden ist die Ware in dem Zustand zu belassen, in dem sie sich beim Erkennen des Schadens befindet.

7.02 Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die zurückgehen auf ungeeignete oder un-sachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder natürliche Veränderung des Kaufgegenstandes.

7.03 Die Sachmängelansprüche von Unternehmern verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 und 479 BGB eine längere Frist vorschreibt.

7.04 Für Schadensersatzansprüche gilt Abschnitt 8.

Ist der Käufer Unternehmer gilt folgendes:
7.05 Gegenüber Unternehmen haben wir nur für solche öffentliche Aussagen, insbesondere in der Werbung einzustehen, die durch uns veranlasst wurden. In solchen Fällen von uns ver-anlasster öffentlicher Aussagen besteht die Einstandspflicht nur dann, wenn die Werbung die Kaufentscheidung des gewerblichen Kunden auch tatsächlich beeinflusst hat.

7.06 Bei berechtigten Beanstandungen sind wir berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interesse des Käufers, die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Nachbesserung) festzulegen.

7.07 Für Schadensersatzansprüche gilt Abschnitt 8.

8. Allgemeine Haftungsbegrenzung/Verjährungsfristen: Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend Schadenser-satzan-sprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.Dies gilt nicht in den Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, bei einer Haftung auf Grundlage des Produkthaftungsgesetzes, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit einer Person im Fall grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bzw.der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Scha-den begrenzt, soweit dieser nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Handeln, bzw. eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person hervorgerufen herbeigeführt wurde. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden.

9. Abtretung:Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Käufer aus der Geschäftsbeziehung gegen uns zu-stehen, ist ausgeschlossen.

10. Datenschutz:Der Käufer wird hiermit davon informiert, dass wir die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundes-datenschutz-gesetztes verarbeiten.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht:

11.01 Für den Fall dass der Käufer bei Klageerhebung keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland hat oder diese der Luxury Spirits nicht bekannt sind und/oder der Käufer Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird das Amtsgericht Heidenheim/bzw. das Landgericht Ellwangen als Gerichtsstand vereinbart. Dies gilt für alle aus dem Vertragsverhältnisse herrührenden Streitigkeiten.Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an seinem Gerichtsstand zu verklagen.

11.02 Erfüllungsort für Lieferungen, Zahlungen sowie alle sonstigen Verpflichtungen aus die-sem Vertrag ist, soweit der Käufer Unternehmer ist und keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, der Sitz unserer Firma in 89542 Herbrechtingen.

11.03 Soweit der Käufer Unternehmer ist, unterliegt der Vertrag einschließlich dieser AGB dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Rechts.

11.04 Soweit der Käufer Verbraucher ist, unterliegt der Vertrag einschließlich dieser AGB dem Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

12. Salvatorische Klausel:
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen da-von unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächs-ten kommt.Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

 

Widerrufsbestimmungen/Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wie-derkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:

Luxury Spirits – Stangenhaustr.128 – 89542 Herbrechtingen – Tel: +49 (0)7324 / 41283 – Fax: +49 (0)7324 / 7089828 – E-Mail: info@luxury-spirits.de – www.luxury-spirits.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausge-ben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurück-zusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbestimmungen